Regeln für das touristische Angeln in Norwegen

Aktuelle Informationen zur Ausfuhrquote, zu Dokumentationspflichten und zur Fangstregistrierung – gültig ab 2026 mit Änderungen ab 2027.

Regeln für das touristische Angeln in Norwegen – Richtlinien und Pflichten

Das touristische Angeln in Norwegen ist klar geregelt. Ziel ist es, die Meeresökosysteme zu schützen und die Fischbestände langfristig zu sichern. Betriebe, die Sport- oder Freizeitangeln für Gäste anbieten und die Registrierungsanforderungen erfüllen, müssen beim norwegischen Fischereidirektorat registriert sein.

Registrierte Betriebe sind zur täglichen Fangmeldung verpflichtet. Jeder Fang wird nach jeder Ausfahrt digital erfasst – auch bei Nullfang. Die Meldepflicht gilt unabhängig von der Nationalität oder dem Wohnsitz der Gäste.

Meldepflichtig sind insbesondere fünf Arten: Dorsch, Heilbutt, Köhler, Rotbarsch und Seewolf. Erfasst werden Art, Datum, Boot und Stückzahl. Auch zurückgesetzte Fische müssen gemeldet werden. Eine Ausfuhrdokumentation darf erst erstellt werden, wenn der Fang registriert ist.

Pflichten für Freizeitangler und Touristen – Ausfuhrquote und Verhaltensregeln

Ausländische Freizeitangler dürfen ausschließlich Handgeräte wie Angelrute und Schnur verwenden. Netze, Reusen, Körbe und Langleinen sind verboten. Der Verkauf des Fangs ist nicht erlaubt.

Die Ausfuhrquote für Gäste registrierter Touristfischereibetriebe beträgt 15 kg Fisch oder Fischprodukte – maximal zweimal pro Kalenderjahr. Voraussetzung sind ein Mindestalter von 12 Jahren und das Angeln über einen registrierten Anbieter. Ab dem 1. Januar 2027 wird die Quote auf 10 kg reduziert. Ein zusätzlicher Trophäenfisch außerhalb der Quote ist nicht gestattet.

Fische unter dem Mindestmaß müssen sofort zurückgesetzt werden. Heilbutt über zwei Meter Länge ist stets freizulassen. Beim Angeln ist ein Abstand von mindestens 100 Metern zu Aquakulturanlagen einzuhalten. Boote müssen mindestens 20 Meter Abstand zu den Anlagen und ihren Verankerungen halten.

Der direkte Fang von Königskrabben ist nur im Rahmen einer genehmigten Regelung in Finnmark erlaubt. Unter bestimmten Voraussetzungen können ausländische Staatsbürger mit gültiger Lizenz an der Jagd auf Küstenseehunde teilnehmen – in Begleitung eines norwegischen Staatsbürgers.

Diese Regeln dienen dem Schutz der norwegischen Küsten- und Fjordgebiete sowie einer fairen Nutzung der Ressourcen. Für rechtlich verbindliche und aktuelle Informationen sind die offiziellen Seiten der norwegischen Fischereibehörden maßgeblich.

Meldepflichtige Arten – diese Fische müssen immer registriert werden

Fänge dieser Arten müssen immer über FishReg gemeldet werden. Auch bei Nullfang ist eine Meldung erforderlich.

Mindestmaße beim Freizeitfischen

Wer im Meer in Norwegen angelt, muss die geltenden Mindestmaße beachten. Ziel ist es, jungen Fischen ausreichend Zeit zum Wachsen und zur Fortpflanzung zu geben und dadurch stabile Bestände zu sichern.

Ausnahmen gelten für Arten wie Makrele und Köhler, solange der Fang nicht verkauft wird. Auch Lumb, Seewolf und Pollack haben kein Mindestmaß. Zu den häufigsten Arten mit Mindestmaß zählen Dorsch, Schellfisch, Krabbe und Hummer.

Wie gehen wir verantwortungsvoll mit dem Fang um?

Um den Fang untermaßiger Fische zu vermeiden, können größere Haken, Netze mit größerer Maschenweite oder ein Wechsel des Angelplatzes helfen. Wird ein kleiner Fisch gefangen, sollten die Hände mit Meerwasser befeuchtet, der Haken vorsichtig gelöst und der Fisch zügig zurückgesetzt werden.

Ist ein Fisch tot oder nicht überlebensfähig, darf er verwertet werden. In diesem Fall sollte jedoch der Standort oder die Fangmethode geändert werden, um weitere untermaßige Fänge zu vermeiden.

Das gezielte Fangen untermaßiger Fische kann strafbar sein. Dabei geht es nicht um Bestrafung, sondern um den Schutz der Ressourcen. Die Freizeitfischerei in den Fjorden beeinflusst die Bestände – auch kleine Entnahmen summieren sich im Laufe der Zeit.

Wir dürfen die Ressourcen des Meeres nutzen. Das bringt Verantwortung mit sich. Junge Fische sollen wachsen, laichen und zum Erhalt der Bestände beitragen.